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AGB

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
 
I.  Geltung
1.  Die nachfolgenden allgemeinen  Liefer- und Geschäftsbedingungen (im  folgenden AGB genannt) gelten für alle  vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2.  Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
3.  Wenn  der  Kunde  den  AGB widersprechen will,  ist  dieses  schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hier- mit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen  des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
4.  Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrük- kliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
 
II.  Auftragsproduktionen
1.  Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge  erstellt,  sind diese  unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen  ein, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprüng- lich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorge- sehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertre- ten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeit- honorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
2.  Der Fotograf ist  berechtigt,  Leistungen  von  Dritten, die  zur  Durchführung der Produktion eingekauft  werden müssen,  im  Namen   und  mit  Vollmacht  sowie  für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
3.  Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.
4.  Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen  nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen  zugegangen,  gelten die Aufnahmen  als vertragsge- mäß und mängelfrei abgenommen.
 
III.  Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)
1.  Die AGB gelten für jegliches  dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in wel- cher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten ins- besondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
2.  Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v.  §  2  Abs.1 Ziff.5 Urheber- rechtsgesetz handelt.
3.  Vom  Kunden   in  Auftrag gegebene  Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen  sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
4.  Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem
Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
5.  Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung,  Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
6.  Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt,  Qualität oder Zustand  des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt  das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
 
IV. Nutzungsrechte
1. Der Kunde  erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht  zur einmaligen Verwendung.  Veröffentlichungen  im Internet oder die Einstellung in digitale Daten- banken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen    zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume  des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Printobjektes.
2.  Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
3.  Mit der  Lieferung wird lediglich  das  Nutzungsrecht  übertragen für die  einmalige Nutzung  des Bildmaterials zu dem vom Kunden  angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat  oder  welche/-s/-r  sich  aus  den  Umständen der  Auftragserteilung ergibt.  Im Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
4.  Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung  ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:
-  eine  Zweitverwertung  oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in  Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei  Werbemaßnahmen  oder bei  sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
-  die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien  wie CD-ROM,  DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.),  soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff.III 5. AGB dient,
-  jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jeg- liche  Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um inter- ne elektronische Archive des Kunden handelt),
-  die Weitergabe  des digitalisierten Bildmaterials im Wege  der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die  zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5.  Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektro- nische Hilfsmittel zur Erstellung eines  neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind  nur  nach  vorheriger schriftlicher  Zustimmung   des  Fotografen und  nur  bei
Kennzeichnung  mit [M] gestattet.  Auch darf das  Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
6.  Der Kunde  ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teil- weise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu über- tragen. Jegliche Nutzung,  Wiedergabe oder Weitergabe  des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
7.  Die Einräumung  der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jewei- ligen Vertragsverhältnis.
 
V. Haftung
1.  Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht  hinaus, z. B. für abgebildete  Werke  der bildenden oder angewandten Kunst  sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen  bei Sammlungen, Museen etc.  obliegt dem Kunden.  Der Kunde  trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die  sich  aus der konkreten Veröffentlichung  ergebenden Sinnzusammenhänge.
2.  Ab dem Zeitpunkt  der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
 
VI. Honorare
1.  Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto- Marketing  (MFM). Das  Honorar   versteht  sich  zuzüglich  der  jeweils  gültigen Mehrwertsteuer.
2.  Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten  Zweck gemäß Ziff. IV. 3 abgegolten.
3.  Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten  für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.)  sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
4.  Der Honoraranspruch  ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig.  Wird eine Produktion in Teilen  abgeliefert,  so ist das entsprechende Teilhonorar  mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen ent- sprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
5.  Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene  und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens EURO 75,00 pro Aufnahme an.
6.  Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts  ist nur mit unbe- strittenen oder  rechtskräftig festgestellten  Forderungen des  Kunden  zulässig. Zulässig  ist außerdem die  Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
 
VII. Rückgabe des Bildmaterials
1. Analoges Bildmaterial ist  in  der gelieferten  Form unverzüglich nach  der Veröffentlichung  oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate  nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind  zwei Belegexemplare.  Eine  Verlängerung  der  3-Monatsfrist bedarf  der  schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
2.  Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten. Der Fotograf haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.
3.  Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich  zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung  oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde analoges Bildmaterial spätestens innerhalb eines  Monats  nach  Erhalt zurückzugeben, sofern auf  dem Lieferschein keine  andere  Frist vermerkt ist.  Digitale  Daten sind  zu  löschen  bzw.  sind  die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.
4.  Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung.  Der Kunde  trägt  das  Risiko des  Verlusts  oder  der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.
 
VIII. Vertragsstrafe, Schadensersatz
1.  Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung  des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe  des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehalt- lich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2.  Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähi- gem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw.
übliche Nutzungshonorar zu zahlen.
 
IX. Allgemeines
1.  Es gilt das Recht der Bundesrepublik  Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei
Lieferungen ins Ausland.
2.  Nebenabreden  zum Vertrag  oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit  der
Schriftform.
3.  Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen die- ser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien ver- pflichten sich,  die  ungültige Bestimmung durch eine  sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4.  Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.
 
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